MV-Card

Das Konzept einer Gutscheinkarte ist zwar nicht neu. Aber die MV-Card wirkt da, wo sie am meisten gebraucht wird: bei den kleinen Geschäften, den Cafés, den Restaurants oder wie wir sie nennen: den LIEBLINGSORTEN.

Unseren Gutschein kann man online kaufen und bei allen teilnehmenden Lieblingsorten einlösen. Und das beste ist, dass die MV-Card nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG §8 Abs. 2 Satz 11) als steuerfreier Sachbezug gilt und somit von Arbeitgebern als steuerfreie Gehaltserhöhung an ihre Mitarbeiter vergeben werden kann!

Wir haben mit der ehrenamtlichen Plattform ‚Kopf über Wasser‘ (www.kopfueberwasser.de) angefangen um in der Zeit als die Geschäfte geschlossen waren, deren Existenz zu sichern. Das ganze wollten wir auch nach der Öffnung der Geschäfte fortsetzen und haben dafür die MV-Card ins Leben gerufen. Wir wollen aber nicht nur bei der Gutscheinkarte bleiben, unser Ziel ist ein Netzwerk aus Lieblingsorten in ganz MV aufzubauen um unser Bundesland wirtschaftlich zu stärken.


Initiatoren und Kontakt

info@mv-card.com
www.mv-card.com

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